Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen
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Es gibt in Deutschland auch kein generelles Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Autobahnen, es ist also zu empfehlen sich schnelle Autos herauszupicken, bevor man mit Trucks mittrampt. Lastkraftwagen haben außerdem ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bis 22 Uhr, ausgenommen LKW die frische Nahrungsmittel transportieren, oder solche mit Sondergenehmigungen. | Es gibt in Deutschland auch kein generelles Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Autobahnen, es ist also zu empfehlen sich schnelle Autos herauszupicken, bevor man mit Trucks mittrampt. Lastkraftwagen haben außerdem ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bis 22 Uhr, ausgenommen LKW die frische Nahrungsmittel transportieren, oder solche mit Sondergenehmigungen. | ||
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+ | Am Besten bewegt man sich auf der Autobahn möglichst von [[Raststätte]] zu Raststätte. So ist es ohne weiteres möglich über 1.000 km am Tag zurückzulegen. | ||
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+ | Raststätten werden üblicherweise durch Schilder in fünf und einem Kilometer Abstand zur Ausfahrt angekündigt. Unter diesen Schildern gibt ein kleines, weißes Schild noch die Entfernung bis zur folgenden Raststätte (Tankstelle) an. | ||
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+ | Während die Raststätten vorzuziehen sind, sind Autobahnrastplätze – zumal solche mit WC – oft auch gut geeignet, um eine Mitfahrgelegenheit zu finden ([[Ansprechen]]). [[Autohof|Autohöfe]] sind selber meist von geringem Wert, sorgen jedoch für etwas brauchbarere Auffahrten. | ||
+ | Auffahrten am Besten nur im Notfall oder zum Einstieg nutzen. | ||
== Kennzeichen == | == Kennzeichen == |
Version vom 17. April 2009, 10:48 Uhr
Deutschland | |
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Administration | |
Sprache: | Deutsch |
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Hauptstadt: | Berlin |
Einwohner: | 82.263.000 |
Währung: | Euro (€) |
Eignung zum Trampen: | (gut) |
Zusätzliche Informationen: | Hitchbase |
Deutschland liegt in Westeuropa zwischen Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark, sowie der Nord- und der Ostsee.
Es ist Mitgliedsland der EU und des Schengener Abkommens.
Das Trampen funktioniert in Deutschland wunderbar.
Inhaltsverzeichnis
Autobahnsystem
Besonders für lange Strecken empfiehlt es sich über das Autobahnnetz zu trampen. Für Anhalter wichtige Einrichtungen im und am Autobahnsystem sind in Deutschland besonders Raststätten, daneben Rastplätze, Auffahrten und Autohöfe.
Autobahnen haben blaue Beschilderung. Man darf nur mit motorisierten Fahrzeugen, die eine mindestens eine Geschwindigkeit von 80 km/h fahren können auf die Autobahn.
Es gibt in Deutschland auch kein generelles Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Autobahnen, es ist also zu empfehlen sich schnelle Autos herauszupicken, bevor man mit Trucks mittrampt. Lastkraftwagen haben außerdem ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bis 22 Uhr, ausgenommen LKW die frische Nahrungsmittel transportieren, oder solche mit Sondergenehmigungen.
Raststätte
Am Besten bewegt man sich auf der Autobahn möglichst von Raststätte zu Raststätte. So ist es ohne weiteres möglich über 1.000 km am Tag zurückzulegen.
Raststätten werden üblicherweise durch Schilder in fünf und einem Kilometer Abstand zur Ausfahrt angekündigt. Unter diesen Schildern gibt ein kleines, weißes Schild noch die Entfernung bis zur folgenden Raststätte (Tankstelle) an.
sonstige
Während die Raststätten vorzuziehen sind, sind Autobahnrastplätze – zumal solche mit WC – oft auch gut geeignet, um eine Mitfahrgelegenheit zu finden (Ansprechen). Autohöfe sind selber meist von geringem Wert, sorgen jedoch für etwas brauchbarere Auffahrten. Auffahrten am Besten nur im Notfall oder zum Einstieg nutzen.
Kennzeichen
Das Länderkennzeichen für Deutschland ist ein D.
Auf den Nummerntafeln ist die erste Buchstabengruppe ein Kürzel für das Gebiet, in dem das Fahrzeug angemeldet ist.
Dies lässt oftmals – jedoch natürlich nicht immer – Schlüsse auf das Ziel eines Fahrzeuges zu.
Wikipedia hat eine Liste dieser Buchstabenkürzel.
Bundesländer
Die Bundesrepublik besteht aus den Bundesländern
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin (Stadtstaat)
- Brandenburg
- Bremen (Stadtstaat)
- Hamburg (Stadtstaat)
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein und
- Thüringen.