Mautstation: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. April 2010, 14:35 Uhr
Bei (Autobahn-)Mautsystemen mit Zahlstellen (wie in Frankreich) kann man an den Mautstationen prima trampen. Mancherorts ist das Trampen hier auch verboten (z.B. in Italien), da es als Teil der Autobahn zählt und dort z.B. der Aufenthalt für Fußgänger verboten ist. Teils sind in diesem Falle jedoch keine Strafen für Zuwiderhandelnde vorgesehen oder wird es auch einfach trotzdem toleriert.
An Zahlstellen kannst du in der Regel entweder direkt danach oder davor wo sich die Spuren aufteilen klassisch mit Schild oder Handzeichen stehen oder die Fahrer an eventuell vorhandenen Zahlautomaten ansprechen.