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Hamburg

1 Byte hinzugefügt, 13:07, 12. Jun. 2018
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In Hamburg bietet sich die Benutzung der U- und S-Bahn sowie der Busse an. Für alle gilt der einheitliche Tarif des HVV. Das Schnellbahnnetz hat noch immer seine räumlichen Lücken, wird aber - wo vorhanden - ausgesprochen gut bedient. So fahren in den Wochenendnächten U- und S-Bahn im 20-Minuten-Takt durchgehend ohne Betriebspause, tagsüber gibt es von 6 bis 21 Uhr den Fünf-Minuten-Takt bei der U-Bahn.
Das Ticketsortiment ist eher kompliziert, die Einzelkarte im Stadtgebiet gibt es je nach Distanz für 1,40 EUR bis 2,95 EUR. Allgemein lohnen sich in Hamburg sehr schnell Tages- und Gruppenkarten. Die Tageskarte für ganz Hamburg kostet 56,80 40 EUR (gültig ab 9 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages, am Wochenende schon vor 9 Uhr). Mit der Gruppenkarte können bei den gleichen zeitlichen Einschränkungen bis zu fünf (!) Leute fahren, sie kostet 1012,40 00 EUR.
Prinzipiell kann man auch in Hamburg ohne Fahrkarte fahren. Allerdings gibt es in letzter Zeit vor allem in der S-Bahn häufige Kontrollen, die gerne in zivil gemacht werden. Uniformierte Kontrolleure bei der S-Bahn sind von "DB Sicherheit", was aber nicht heißt, dass diese immer kontrollieren würden, wenn sie im Wagen sind! Häufig fahren diese Sicherheitsleute einfach nur eben als Sicherheitskräfte mit oder stehen am Bahnsteig.
Bei der U-Bahn gibt es dafür häufiger Vollkontrollen an den Ausgängen einer Haltestelle. Dabei stehen am Ausgang 5 bis 20 Mann des Prüfdienstes der Verkehrsbetriebe und kontrollieren '''sämtliche''' Fahrkarten. Achtung: es bringt nichts, vor dieser Sperre einfach umzudrehen. Auch am Bahnsteig stehen Kontrolleure - in zivil! - und werden sich umgehend Euren Fahrschein vorzeigen lassen. Und nochmal Achtung: die Ausrede, man sei gar nicht mit dem Zug gefahren, bringt nichts. Schon für das Betreten einer Haltestelle braucht man in Hamburg eine gültige Fahrkarte (oder eine Bahnsteigkarte für 30 Cent, kein Scherz).
Erwischt werden kostet 40 60 Euro, außerdem wird in jedem Fall euer Name registriert. (Schwarzfahrer müssen sich meistens ausweisen, im Zweifelsfall holt der Prüfdienst auch mal die Polizei zur Identitätsfeststellung. Es ist also vielleicht nicht unbedingt hilfreich, dabei unter falscher Identität aufzutreten.) Beim dritten Mal stellen die Verkehrsbetriebe eine Strafanzeige.
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