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Laut Information eines deutschen LKW-Fahrers dürfen LKWs, die Gefahrgut geladen haben Gefahrguttransporte (erkennbar an orangefarbigen Warntafeln) dürfen laut Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) keine Tramper mitnehmen.Außerdem hat er mich davor gewarnt, bei LKWs mit zwei Fahrern mitzufahren, da man dort scheinbar einen Arbeitsschutzkoffer und irgend ein Formular dabei haben muss, um dort als zusätzliche dritte Person mitfahren zu dürfenKapitel 8.3. Rechtlich gesehen 1 Fahrgäste: "''Abgesehen von den Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung dürfen die LKWfahrer einen scheinbar zwar einsteigen lassen, im Falle einer Kontrolle muss der Tramper allerdings bis zu 700 Euro Strafe zahlen, da er selbst so einen Arbeitsschutzkoffer etc. mithaben muss und deswegen Fahrgäste in Beförderungseinheiten mit gefährlichen Güter nicht einsteigen durftebefördert werden. Mir wäre da in den meisten Fällen das Risiko zu groß! Deswegen lieber nicht einsteigen!''"
→LKW
== LKW ==
haben meist – mit Fahrer – nur zwei (Sitz-)Plätze und nehmen deshalb häufig nur zwei zusätzliche Personen mit...
Wenn der LKW Faher eine Person auf dem Bett sitzen lässt verstößt er gegen § 21 StVO und kann, sollte es zu einer Kontrolle kommen, mit 5,-€ Bestraft werden.
Man bewegt sich damit hierzulande mit sehr konstanter Geschwindigkeit – auch über [[Nacht]] – über oft weite Strecken.
Manchen Turbo-Trampern ist allerdings die Fortbewegungsgeschwindigkeit 80 bis 90 km/h zu gemächlich...
In einigen Ländern ([[Deutschland]], [[Frankreich]], ...) gibt es für LKWs an manchen Tagen auf den Autobahnen Fahrverbote. Eine Übersicht (fast) aller Fahrverbote findet sich auf [http://www.lkw-auskunft.com/info/fahrverbote_eu.html www.lkw-auskunft.com]
== Bus ==