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Finnland
,keine Bearbeitungszusammenfassung
Die [[Kraftfahrzeugkennzeichen]] lassen hier keinen Schluss auf den Anmeldeort des Fahrzeuges oder ähnliches zu.
Fürs „Wild[[campen]]“ muss wohl der Grundeigner zustimmen. Auf Flächen außerhalb von Naturschutzgebieten, die kein Privatbesitz sind - bzw. keinen Rückschluss darauf zulassen, wer zu fragen wäre - ist es erlaubt. In Finnland gilt wie in Schweden das "Allmannsrecht", welches allen Menschen die Nutzung der Erde für die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse ([[campen|zelten]], Beeren sammeln, mit provisorischen Hilfmitteln fischen) erlaubt.
== Regionen ==