Versicherung

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Mitfahrer und Tramper sind immer über die KFZ-Haftpflichtversicherung mitversichert. Da diese in Deutschland Pflicht ist, sollte es also kein Problem geben.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind die Ansprüche der Beifahrer gegenüber dem Fahrer mitversichert. Verletzt aber z.B. ein Beifahrer einen vorbeigehenden Passanten oder Radfahrer durch unachtsames Türöffnen, dann muss die Privathaftpflichtversicherung des Beifahrers für den Schaden aufkommen.

Weblinks

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