Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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*[http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/-Versicherungs-Check/1705286/1705286/1708495/1708559/ Versicherungsüberblick von Stiftung Warentest] | *[http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/-Versicherungs-Check/1705286/1705286/1708495/1708559/ Versicherungsüberblick von Stiftung Warentest] | ||
Version vom 15. Juli 2009, 13:52 Uhr
Mitfahrer und Tramper sind immer über die KFZ-Haftpflichtversicherung mitversichert. Da diese in Deutschland Pflicht ist, sollte es also kein Problem geben.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind die Ansprüche der Beifahrer gegenüber dem Fahrer mitversichert. Verletzt aber z.B. ein Beifahrer einen vorbeigehenden Passanten oder Radfahrer durch unachtsames Türöffnen, dann muss die Privathaftpflichtversicherung des Beifahrers für den Schaden aufkommen.
Weblinks
Dieser Artikel ist unvollständig und braucht dringende Bearbeitung. Falls du etwas über das Thema dieses Artikels weisst, sei es dass du dort selbst einmal getrampt oder langgekommen bist, oder was auch immer, bist du herzlichst eingeladen um neue Informationen hinzuzufügen. Andere Tramper werden es dir danken! |